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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Navalis



Allgemeine Bestimmungen:

Bei allen Geschäften mit Wiederverkäufern oder gewerblichen Abnehmern (Besteller) gelten ausschließlich diese Bedingungen. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Bestellers sowie Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Preis- und Leistungsangaben sind für uns nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden oder die Lieferung vorgenommen wurde. Darüber hinausgehende Erklärungen wie Zusicherung bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der Schriftform. Sollten einzelne Regelungen dieser Bedingungen unwirksam werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Regelungen sowie des Vertrages selbst nicht berührt.

Angebote:

Angebote erfolgen grundsätzlich freibleibend, falls nichts Gegenteiliges vereinbart ist. Eingehende Aufträge werden erst durch unsere Bestätigung verbindlich.Preise:Die Preise sind EURO-Preise und verstehen sich inklusive Umsatzsteuer. Diese wird, sofern rechtlich erforderlich, zum jeweiligen Satz gesondert ausgewiesen. Der Preisberechnung werden die am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Preise zugrunde gelegt. Erfolgt die Lieferung später als zwei Monate nach Vertragsabschluß, können die am Tage der Lieferung geltenden Preise berechnet werden. Die Preise gelten, falls nicht andere Abmachungen schriftlich bestätigt sind, ab unserem Lager Alfter bei Bonn, Deutschland.

Zahlungsbedingungen:

Für alle Zahlungen gelten die jeweils festgelegten Zahlungsregelungen. Soweit nichts anders vereinbart ist, sind alle Zahlungen spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum grundsätzlich bar und ohne jeden Abzug frei unserer Zahlstelle oder an den von uns ausdrücklich Bevollmächtigten zu leisten. Zahlungshalber können Schecks und nach vorheriger Vereinbarung Wechsel angenommen werden. Diskont- und Einzugsspesen sowie Zinsen sind dem Lieferer unverzüglich zu vergüten. Das Zurückbehaltungsrecht des Bestellers, soweit es nicht auf dem selben Vertragsverhältnis beruht, sowie die Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen sind ausgeschlossen. Wir sind berechtigt, die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts durch Sicherheitsleistung abzuwenden. Kommt der Besteller mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er unbeschadet aller unserer anderen Rechte ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von jährlich 6% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Stellt der Besteller seine Zahlungen ein, liegt eine Überschuldung vor oder wird die Eröffnung eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens beantragt oder löst er fällige Wechsel oder Schecks nicht ein, wird die Gesamtforderung einschließlich unserer Wechselforderungen sofort fällig. Dasselbe gilt bei einer wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Bestellers. Wir sind in diesen Fällen berechtigt, Vorauszahlungen oder ausreichende Sicherheitsleistungen zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Bei Neukunden wird nur gegen Vorkasse geliefert.

Eigentumsvorbehalt:

Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Besteller zustehenden Ansprüche (Vorbehaltsware), auch wenn die einzelne Ware bezahlt worden ist. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig. Der Besteller tritt uns für den Fall der - im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb zulässigen - Weiterveräußerung der Vorbehaltsware schon jetzt bis zur Tilgung unserer sämtlichen Forderungen die ihm aus dem Weiterverkauf entstehenden künftigen Forderungen gegen seine Kunden sicherheitshalber ab, ohne daß es noch späterer, besonderer Erklärungen bedarf. Bis auf Widerruf ist der Besteller zur Einziehung der abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung befugt, er ist jedoch nicht berechtigt, über sie in anderer Weise, z.B. durch Abtretung, zu verfügen. Auf unser Verlangen hat der Besteller die Abtretung dem Kunden bekanntzugeben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den Kunden erforderlichen Unterlagen, z.B. Rechnungen, auszuhändigen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Alle Kosten der Einziehung und etwaiger  Interventionen trägt der Besteller. Erfüllt der Besteller seine Zahlungsverpflichtungen innerhalb von 10 Tagen nach Fälligkeit ganz oder teilweise nicht, löst er fällige Schecks oder Wechsel nicht ein, liegt eine Überschuldung oder Zahlungseinstellung vor oder ist ein Vergleichs- oder Konkursantrag gestellt, so sind wir berechtigt, sämtliche noch unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren sofort an uns zu nehmen; ebenso können wir die weiteren Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt unverzüglich geltend machen. Der Besteller ist verpflichtet, uns den Besitz der Waren zu verschaffen. Der Besteller gewährt uns oder unserem Beauftragten während der Geschäftszeiten Zutritt zu seinen sämtlichen Geschäftsräumen. Das Verlangen der Herausgabe oder die Inbesitznahme stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu verwerten und uns unter Anrechnung auf die offenen Ansprüche aus deren Erlös zu befriedigen. Übersteigt der Wert der Sicherung unsere Ansprüche gegen den Besteller aus der laufenden Geschäftsverbindung insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Bestellers verpflichtet, die zustehenden Sicherheiten nach seiner Wahl insoweit freizugeben. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Besteller verpflichtet, die Waren ordnungsgemäß aufzubewahren und gegen Feuer- und Wasserschäden in Höhe ihres vollen Wertes zu versichern und bei Abschluß der Versicherung mit der Versicherungsgesellschaft ausdrücklich zu vereinbaren, daß die Versicherung auch Sachen Dritter einschließt.

Lieferung:

Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Die Lieferfrist beginnt an dem Tag, an dem Übereinstimmung über die Bestellung zwischen dem Besteller und uns schriftlich vorliegt. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware das Lager innerhalb der Frist verlassen hat. Verzögert sich der Versand oder die Abholung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so gilt die Frist als eingehalten bei Meldung der Versandbereitschaft innerhalb der vereinbarten Frist. Ist die Nichteinhaltung der Lieferfrist nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder den Eintritt sonstiger unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens oder dem unserer Zulieferanten liegen, zurückzuführen, so verlängert sich die Frist angemessen. Besteller und wir sind in solchen Fällen berechtigt, nach Ablauf von einem Monat vom Vertrag zurückzutreten. Kommen wir in Verzug, kann der Besteller unter Nachweis des ihm entstandenen Schadens eine Verzugsentschädigung für jede vollendete Woche der Verspätung von 0,5 bis zur Höhe des Ganzen 4% vom Wert der verspäteten Ware verlangen. Verursacht der Besteller eine Verzögerung des Versandes oder der Zustellung der Ware, so sind wir berechtigt, die uns dadurch entstandenen Mehrkosten dem Besteller zu berechnen. Im übrigen bleibt das Recht des Bestellers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer uns gesetzten angemessenen Nachfrist unberührt. Teillieferungen sind zulässig, es sei denn, daß die Interessen des Bestellers entgegenstehen. Bei Sonderaufträgen und Artikeln mit einem Aufdruck sind wir berechtigt, die bestellten Mengen aus technischen Gründen um 10% zu über- oder unterschreiten.

Gewährleistung:

Die Gewährleistungsverpflichtung für Mängel der Lieferung einschließlich zugesicherter Eigenschaften wird insoweit übernommen, als es sich nachweislich um Fabrikations- oder Materialfehler handelt. Mängel müssen unverzüglich schriftlich angezeigt werden, erkennbare Mängel jedoch spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Ware. Wir verpflichten uns, Mängel innerhalb von 12 Monaten nach Gefahrenübergang nach unserer Wahl unentgeltlich nachzubessern oder neu zu liefern. Zur Mängelbeseitigung hat uns der Besteller die erforderliche Zeit und Gelegenheit in angemessenem Umfang zu gewähren. Verweigert er diese, so sind wir von der Mängelbeseitigung befreit. Wenn wir eine uns gestellte angemessene Nachfrist verstreichen lassen ohne den Mangel zu beheben, die Nachbesserung unmöglich ist, verweigert wird oder nicht zur Mängelbeseitigung führt und dem Besteller eine weitere Nachbesserung nicht zugemutet werden kann, so hat der Besteller das Recht, Minderung geltend zu machen; kommt zwischen dem Besteller und uns eine Einigung über die Minderung nicht zustande, so ist der Besteller auch zur Wandlung berechtigt. Die Gewährleistungsverpflichtung erlischt, wenn die Ware durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung gelitten hat oder wenn an ihr nicht fachgerechte Änderungen oder Reparaturen vorgenommen worden sind. Für Nachbesserungsarbeiten und Ersatzstücke haften wir in gleichem Umfang wie für die ursprünglich gelieferte Ware, und zwar bis zum Ablauf der für die ursprüngliche Ware geltende Gewährleistungsfrist. Weiter Ansprüche des Bestellers gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird.

Haftung:

Soweit in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist, sind Ansprüche gegen uns und unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen wegen irgendwelcher Schäden einschließlich Folgeschäden, die dem Besteller oder einem Dritten entstehen, insbesondere auch solche aus Verschulden bei Vertragsabschluß, schuldhafter Forderungsverletzung und fahrlässig begangener unerlaubter Handlung ausgeschlossen. Das gilt nicht, soweit Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird.Erfüllungsort,

Gerichtsstand:

Erfüllungsort ist Bonn. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Bonn. © 2011 - 2012 Navalis.de


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